Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (Schweiz)
Typ
Vertrag – Schweiz
§/Artikel/Anlage
Art. 3
Inkrafttretensdatum
01.02.2019
Außerkrafttretensdatum
Index
19/10 Friedenssicherung
Text
Artikel 3: Souveränität
Die Zusammenarbeit erfolgt unter Achtung der Souveränität sowie der jeweiligen Befugnisse der Parteien und ändert nichts an der völkerrechtlichen Zuständigkeit der Parteien zur Sicherung ihres eigenen Luftraums.
Im RIS seit
18.01.2019
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2019
Gesetzesnummer
20010546
Dokumentnummer
NOR40211398