Verarbeitung von Daten schutzbedürftiger betroffener Personen, wie unmündige Minderjährige, Arbeitnehmer, Patienten, psychisch Kranker und Asylwerber, wobei Abs. 2 letzter Satz sinngemäß anzuwenden ist, oderVerarbeitung von Daten schutzbedürftiger betroffener Personen, wie unmündige Minderjährige, Arbeitnehmer, Patienten, psychisch Kranker und Asylwerber, wobei Absatz 2, letzter Satz sinngemäß anzuwenden ist, oder