Gruppe: eine Gruppe von Unternehmen, die untereinander durch eine in § 244 UGB genannte Beziehung verbunden sind, oder Unternehmen im Sinne der Art. 4, 5, 6 und 7 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014, die untereinander durch eine in Art. 10 Abs. 1 oder Art. 113 Abs. 6 oder 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannte Beziehung verbunden sind;Gruppe: eine Gruppe von Unternehmen, die untereinander durch eine in Paragraph 244, UGB genannte Beziehung verbunden sind, oder Unternehmen im Sinne der Artikel 4,, 5, 6 und 7 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 241/2014, die untereinander durch eine in Artikel 10, Absatz eins, oder Artikel 113, Absatz 6, oder 7 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 genannte Beziehung verbunden sind;