(2)Absatz 2Wenn ein Landesgesetzgeber für das Jahr 2018 keine Regelung über die Höhe des Tarifs gemäß § 2 Abs. 2 trifft, dann beträgt der Tarif für dieses Land und für dieses Jahr 0,5 %.Wenn ein Landesgesetzgeber für das Jahr 2018 keine Regelung über die Höhe des Tarifs gemäß Paragraph 2, Absatz 2, trifft, dann beträgt der Tarif für dieses Land und für dieses Jahr 0,5 %.