(1)Absatz einsBestimmte Gebiete im Bereich des Truppenübungsplatzes Seetaler Alpe werden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt. Diese Gebiete liegen in den Gemeinden Judenburg, Neumarkt in der Steiermark, Obdach, Sankt Peter ob Judenburg und Scheifling.