Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Dreiländergrenzpunkt Thaya – March (Slowakei, Tschechische R)
Typ
Vertrag - Slowakei, Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2017
Außerkrafttretensdatum
Index
19/02 Staatsgrenzen
Text
Artikel 1
Der Dreiländergrenzpunkt Thaya – March ist der gemeinsame Grenzpunkt zwischen den Vertragsstaaten und wird als unbeweglich festgelegt. Er befindet sich im Flussbett der March im Einmündungsbereich der Thaya in die March am Zusammenstoß der Gebiete der tschechischen Gemeinde Lanžhot, der österreichischen Gemeinde Hohenau an der March und der slowakischen Gemeinde Sekule.
Die Lage des Dreiländergrenzpunktes Thaya – March wird durch die technischen Dokumente und zwar Übersichtsplan – Anlage 1, Lageplan – Anlage 2 und Koordinaten- und Höhenverzeichnis – Anlage 3 bestimmt. Die Anlagen sind ein integrierter Bestandteil dieses Vertrags.
Der Dreiländergrenzpunkt Thaya – March wird durch drei Grenzzeichen indirekt vermarkt, davon ist eines auf dem Gebiet der Tschechischen Republik, eines auf dem Gebiet der Republik Österreich und eines auf dem Gebiet der Slowakischen Republik.
Schlagworte
Koordinatenverzeichnis
Im RIS seit
17.08.2017
Zuletzt aktualisiert am
17.08.2017
Gesetzesnummer
20009963
Dokumentnummer
NOR40196407