bedeutet der Begriff „Zivilluftfahrtbehörde“ im Falle des Königreichs Belgien die belgische Zivilluftfahrtbehörde mit Sitz in B-1210 Brüssel, City Atrium 6th floor, Vooruitgangstraat, 56, und im Falle der Republik Österreich die Luftfahrtbehörde Austro Control GmbH, Wagramer Straße 19, A-1220 Wien, die für die Durchführung dieses Abkommens verantwortlich ist, oder jede andere Person oder Behörde, die berechtigt ist, die Funktionen wahrzunehmen, die der genannten Behörde obliegen;