Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Kurztitel
Verrechnungspreisdokumentationsgesetz-Durchführungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
22.12.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VPDG-DV
Index
32/08 Sonstiges Steuerrecht
Text
Finanzinformationen
§ 10.
Der Teilbereich „Finanzinformationen“ hat folgende Punkte zu enthalten:
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1. | einen geprüften Jahresabschluss, der im Rahmen der jährlichen Rechnungslegung der Geschäftseinheit für das betreffende Veranlagungsjahr erstellt worden ist; liegt dieser nicht vor, ist ein ungeprüfter Jahresabschluss vorzulegen, |
2. | Informationen und einen Aufteilungsschlüssel, aus denen hervorgeht, wie die bei der Anwendung der Verrechnungspreismethode verwendeten Finanzdaten mit dem Jahresabschluss verknüpft werden können, und |
3. | Übersichtstabellen über die einschlägigen Finanzdaten der in der Analyse verwendeten Vergleichsgrößen und die Quellen, denen diese Daten entnommen wurden. |
Im RIS seit
23.12.2016
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2016
Gesetzesnummer
20009754
Dokumentnummer
NOR40188989