Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verordnung elektromagnetische Felder
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.08.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
VEMF
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Text
Geltungsbereich
§ 1.Paragraph eins,
Die Verordnung gilt in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen im Sinne des ASchG für Tätigkeiten, bei denen die Arbeitnehmer/innen während ihrer Arbeit einer Einwirkung durch elektromagnetische Felder ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
Im RIS seit
13.07.2016
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2016
Gesetzesnummer
20009590
Dokumentnummer
NOR40184886