Kurztitel
Sicherheitsakademie-Bildungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
SIAK-BV
Index
41/01 Sicherheitsrecht
Text
Aus- und Fortbildung von hauptamtlichen Lehrkräften
§ 5.Paragraph 5,
Die Sicherheitsakademie sorgt für die pädagogische und fachliche Aus- und Fortbildung der hauptamtlichen Lehrkräfte. Bei der Auswahl der Teilnehmer ist auf den individuellen Fortbildungsbedarf, auf Aspekte der Frauenförderung sowie auf den Zeitpunkt der letzten Teilnahme des Bewerbers an einer identen oder ähnlichen Veranstaltung Bedacht zu nehmen.
Schlagworte
Ausbildung
Im RIS seit
04.01.2016
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2016
Gesetzesnummer
20009426
Dokumentnummer
NOR40177702