Bundesrecht konsolidiert: Registrierkassensicherheitsverordnung § 6, Fassung vom 14.01.2025

Registrierkassensicherheitsverordnung § 6

Kurztitel

Registrierkassensicherheitsverordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 410/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 210/2016

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 6

Inkrafttretensdatum

04.08.2016

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

RKSV

Index

32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht

Text

Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung für die Registrierkasse

Paragraph 6,
  1. Absatz einsDie Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung für die Registrierkasse besteht aus der Einrichtung des Datenerfassungsprotokolls (Paragraph 7,) und der Ablage der Kassenidentifikationsnummer als Bestandteil der zu signierenden Daten des ersten Barumsatzes mit Betrag Null (0) (Startbeleg) im Datenerfassungsprotokoll.
  2. Absatz 2Vor dem 1. April 2017 kann die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung im Sinne Absatz eins, bereits vor der Registrierung (Paragraph 16,) vorgenommen werden. Die Registrierung muss bis zum 1. April 2017 erfolgt sein.
  3. Absatz 3Wird die Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung nach dem 31. März 2017 vorgenommen, muss die Registrierung (Paragraph 16,) spätestens binnen einer Woche nach Inbetriebnahme erfolgen.
  4. Absatz 4Der Unternehmer hat unmittelbar nach der Registrierung (Paragraph 16,) die Erstellung der Signatur bzw. des Siegels (Paragraph 9, Absatz 3,) und die Verschlüsselung des Umsatzzählers (Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 5,) unter Zuhilfenahme des Startbeleges zu überprüfen. Entspricht die Erstellung der Signatur bzw. des Siegels oder die Verschlüsselung des Umsatzzählers nicht den Erfordernissen des Paragraph 9,, so ist die Registrierkasse unmittelbar als Registrierkasse mit ausgefallener Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit im Sinne des Paragraph 17, Absatz 4, zu behandeln. Das Prüfergebnis ist zu protokollieren und mit dem Startbeleg gemäß Paragraph 132, BAO aufzubewahren.

Im RIS seit

08.08.2016

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2016

Gesetzesnummer

20009390

Dokumentnummer

NOR40185854