Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
AbgeltungsV Haushaltsverpackungen
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Ziel
§ 1.Paragraph eins,
Ziel dieser Verordnung ist die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen durch die Festlegung von Gesamterfassungsquoten für die Verpflichteten gemäß § 13g Abs. 1 AWG 2002. Die Gesamterfassungsquoten sollen für alle Sammelkategorien in den nächsten Jahren stufenweise auf hohem Niveau angeglichen werden. Ziel dieser Verordnung ist die Umsetzung einer erweiterten Herstellerverantwortung für Haushaltsverpackungen durch die Festlegung von Gesamterfassungsquoten für die Verpflichteten gemäß Paragraph 13 g, Absatz eins, AWG 2002. Die Gesamterfassungsquoten sollen für alle Sammelkategorien in den nächsten Jahren stufenweise auf hohem Niveau angeglichen werden.
Im RIS seit
28.09.2015
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2021
Gesetzesnummer
20009285
Dokumentnummer
NOR40174865