Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Barumsatzverordnung 2015
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.01.2016
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BarUV 2015
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Beachte
Tritt für vor dem 1. Jänner 2016 in Betrieb genommene Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten mit 1. Jänner 2027 in Kraft (vgl. § 9 Abs. 2).
Text
§ 5.Paragraph 5,
Bei Fahrausweisautomaten für Beförderungen im Personenverkehr, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden, besteht keine Registrierkassenpflicht nach § 131b BAO, wenn die vollständige Erfassung der Fahrausweise gewährleistet ist. Bei Fahrausweisautomaten für Beförderungen im Personenverkehr, die nach dem 31. Dezember 2015 in Betrieb genommen werden, besteht keine Registrierkassenpflicht nach Paragraph 131 b, BAO, wenn die vollständige Erfassung der Fahrausweise gewährleistet ist.
Im RIS seit
10.09.2015
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2015
Gesetzesnummer
20009267
Dokumentnummer
NOR40174696