Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 21
Inkrafttretensdatum
14.08.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AStG
Index
22/03 Außerstreitverfahren
Beachte
Ist erst mit 9. Jänner 2016 anzuwenden (vgl. § 31).
Text
Informationen über AS-Stellen in Europa
§ 21.Paragraph 21,
(1)Absatz einsDie AS-Stellen, das Europäische Verbraucherzentrum Österreich und die zuständigen Behörden haben die Liste der Europäischen AS-Stellen auf ihren Websites durch einen Link zur Website der Europäischen Kommission zu veröffentlichen.
(2)Absatz 2AS-Stellen, das Europäische Verbraucherzentrum Österreich und die zuständigen Behörden haben die Liste der Europäischen AS-Stellen gegebenenfalls auf einem dauerhaften Datenträger in ihren Räumlichkeiten öffentlich zugänglich zu machen.
(3)Absatz 3Die AS-Stellen, das Europäische Verbraucherzentrum Österreich und die zuständigen Behörden haben auf ihren Websites einen Link zur OS-Plattform einzustellen.
Im RIS seit
18.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Gesetzesnummer
20009242
Dokumentnummer
NOR40173802