Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 17
Inkrafttretensdatum
14.08.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
AStG
Index
22/03 Außerstreitverfahren
Beachte
Ist erst mit 9. Jänner 2016 anzuwenden (vgl. § 31).
Text
Beendigung des Verfahrens
§ 17.Paragraph 17,
(1)Absatz einsDas Verfahren ist zu schließen, wenn
der Verbraucher seinen Antrag zurückzieht oder erklärt, das Verfahren nicht fortsetzen zu wollen,
der Unternehmer am Verfahren nicht teilnimmt oder erklärt, das Verfahren nicht fortsetzen zu wollen,
die AS-Stelle für die einlangende Beschwerde nicht zuständig ist,
ein Ablehnungsgrund nach § 6 Abs. 6 vorliegt oderein Ablehnungsgrund nach Paragraph 6, Absatz 6, vorliegt oder
eine Einigung erzielt wurde oder der Einigungsversuch erfolglos verlaufen ist.
(2)Absatz 2Mit Mitteilung des Ergebnisses gilt das Verfahren als beendet.
Im RIS seit
18.08.2015
Zuletzt aktualisiert am
14.06.2018
Gesetzesnummer
20009242
Dokumentnummer
NOR40173798