die gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft häufigsten Krankheiten und deren Symptomenkomplexe, die Betreuung der zugewiesenen Patientinnen/Patienten von der Aufnahme bis zur Entlassung unter abnehmendem Grad der Anleitung und Aufsicht. Zum Erwerb dieser Kompetenzen haben Ärztinnen/Ärzte
Gespräche und klinische Untersuchungen durchzuführen, insbesondere unter Beachtung des § 4,Gespräche und klinische Untersuchungen durchzuführen, insbesondere unter Beachtung des Paragraph 4,,
die Diagnostik sowie die Behandlung zu planen sowie
den erstellten Plan mit der/dem Ausbildungsverantwortlichen zu diskutieren und umzusetzen,
insbesondere im Bereich der Herz-Kreislauferkrankungen, der Erkrankungen oder Verletzungen des Stütz- und Bewegungsapparates, der Stoffwechselerkrankungen, der psychischen Erkrankungen oder der cerebrovaskulären Erkrankungen, wie insbesondere Demenz und Schlaganfälle,