Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Ärztinnen-/Ärzte-Ausbildungsordnung 2015
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 35
Inkrafttretensdatum
01.06.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ÄAO 2015
Index
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal
Text
Eintragung neuer Facharztbezeichnung in die Ärzteliste
§ 35.Paragraph 35,
Bei Eintragung der neuen Facharztbezeichnung in die Ärzteliste erfolgt eine Ausstellung eines neuen Diploms nur in jenen Fällen des § 34, in denen auch die Absolvierung der Facharztprüfung zur Erlangung der neuen Facharztbezeichnung vorgegeben ist. Bei Eintragung der neuen Facharztbezeichnung in die Ärzteliste erfolgt eine Ausstellung eines neuen Diploms nur in jenen Fällen des Paragraph 34,, in denen auch die Absolvierung der Facharztprüfung zur Erlangung der neuen Facharztbezeichnung vorgegeben ist.
Im RIS seit
03.06.2015
Zuletzt aktualisiert am
03.06.2015
Gesetzesnummer
20009186
Dokumentnummer
NOR40170864