Bewertung der Überflutungsflächen
§ 6.Paragraph 6,
Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den §§ 8, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen Aufbauend auf den Ergebnissen der Abflussuntersuchungen ist unter Zugrundelegung der in den Paragraphen 8,, 9 und 10 festgelegten Kriterien und Bemessungsereignisse eine Bewertung der Flächen
nach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß § 9) sowienach deren Gefährdung und voraussichtlicher Schadenswirkung (Gefahrenzonen und Zonen gemäß Paragraph 9,) sowie
nach deren Wirkung für den Hochwasserabfluss, den Hochwasserrückhalt und für Zwecke späterer schutzwasserwirtschaftlicher Maßnahmen (Funktionsbereiche)
vorzunehmen. Diese Bewertung ist im textlichen Teil der Gefahrenzonenplanungen (§ 7 Abs. 3) zu begründen.vorzunehmen. Diese Bewertung ist im textlichen Teil der Gefahrenzonenplanungen (Paragraph 7, Absatz 3,) zu begründen.