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Bundesrecht konsolidiert: Verordnung Persönliche Schutzausrüstung § 11, Fassung vom 17.02.2026
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung § 11
Gesamte Rechtsvorschrift
heute
/
Fassung vom 17.02.2026
§ 10 am 17.02.2026
§ 12 am 17.02.2026
Alle Fassungen
§ 11 heute
§ 11 gültig ab 01.05.2014
Kurztitel
Verordnung Persönliche Schutzausrüstung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 77/2014
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 11
Inkrafttretensdatum
01.05.2014
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
PSA-V
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl.
BGBl. II Nr. 120/2017
Text
Gehörschutz
§ 11.
Paragraph 11,
(1)
Absatz eins,
Gehörschutz ist persönliche Schutzausrüstung zur Verringerung und zur Vermeidung der Einwirkung von Lärm auf das Gehör.
(2)
Absatz 2,
Bei der Bewertung von Gehörschutz sind insbesondere die Einflüsse der Arbeitsumgebung, wie Warnsignale, informationshaltige Arbeitsgeräusche, Ortung von Schallquellen, Sprachkommunikation, hohe Temperaturen oder Staub zu beachten.
(3)
Absatz 3,
Arbeitgeber/innen müssen bei der Auswahl eines bestimmten Gehörschutzes vorhandene medizinische Auffälligkeiten (z. B. Gehörgangsreizungen) und vorhandene Hörverluste der Arbeitnehmer/innen sowie das Hören von Signalen beachten. Gehörschutz ist so auszuwählen, dass die Leistungswerte den erforderlichen Schutz bieten, aber nach Möglichkeit eine akustische Isolation vermieden wird.
(4)
Absatz 4,
Arbeitgeber/innen müssen bei der Benutzung von Gehörschutz durch Arbeitnehmer/innen gewährleisten, dass für jede/n gefährdete/n Arbeitnehmer/in ein Gehörschutz zur alleinigen Benutzung zur Verfügung steht.
(5)
Absatz 5,
Die Unterweisung (§ 7 Abs. 4) hat insbesondere auch zu umfassen:
Die Unterweisung (Paragraph 7, Absatz 4,) hat insbesondere auch zu umfassen:
1.
Ziffer eins
Anpassen und Einstellen sowie richtige Anwendung des Gehörschutzes,
2.
Ziffer 2
Hörbarkeit von Sprache sowie Warn- und Alarmsignalen,
3.
Ziffer 3
Ausgabe und Verfügbarkeit von Gehörschutz,
4.
Ziffer 4
jeweils besondere Eigenschaften bei Zurverfügungstellung unterschiedlichen Gehörschutzes.
Schlagworte
Warnsignal
Im RIS seit
22.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
11.05.2017
Gesetzesnummer
20008821
Dokumentnummer
NOR40161924
European Legislation Identifier (ELI)
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2014/77/P11/NOR40161924