Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Umsatzsteuerbetrugsbekämpfungsverordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
27.11.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
UStBBKV
Index
32/04 Steuern vom Umsatz
Beachte
Ist auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2013 ausgeführt werden (vgl. § 3).
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bei den in § 2 angeführten Umsätzen wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer. Bei den in Paragraph 2, angeführten Umsätzen wird die Umsatzsteuer vom Leistungsempfänger geschuldet, wenn dieser Unternehmer ist. Der leistende Unternehmer haftet für diese Steuer.
Im RIS seit
29.11.2013
Zuletzt aktualisiert am
29.11.2013
Gesetzesnummer
20008656
Dokumentnummer
NOR40158518