im Fall des Abs. 6 Z 1 die Weisungen des zu vertretenden Berufsberechtigten und im Fall des Abs. 6 Z 2 die Weisungen der Behörde bei Ausübung seiner Funktion als Kanzleikurator einzuhalten,im Fall des Absatz 6, Ziffer eins, die Weisungen des zu vertretenden Berufsberechtigten und im Fall des Absatz 6, Ziffer 2, die Weisungen der Behörde bei Ausübung seiner Funktion als Kanzleikurator einzuhalten,