Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
Kurztitel
Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung
Typ
BVG
§/Artikel/Anlage
§ 3
Inkrafttretensdatum
12.07.2013
Außerkrafttretensdatum
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
§ 3.
(1) Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zum umfassenden Umweltschutz.
(2) Umfassender Umweltschutz ist die Bewahrung der natürlichen Umwelt als Lebensgrundlage des Menschen vor schädlichen Einwirkungen. Der umfassende Umweltschutz besteht insbesondere in Maßnahmen zur Reinhaltung der Luft, des Wassers und des Bodens sowie zur Vermeidung von Störungen durch Lärm.
Im RIS seit
11.07.2013
Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021
Gesetzesnummer
20008504
Dokumentnummer
NOR40153081