Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 6
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Außerkrafttretensdatum
31.12.2016
Abkürzung
G-ZG
Index
82/01 Gesundheitsrecht, Organisationsrecht
Text
Patientenorientierung und Transparenz
§ 6.Paragraph 6,
(1)Absatz einsIm Sinne der Patientenorientierung ist die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung so zu stärken, dass die aktive Beteiligung der Betroffenen in Entscheidungsprozessen ihren Gesundheitszustand betreffend möglich ist. Dabei sind auch die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitsbereich anzuwenden.
(2)Absatz 2Erhebungen zum subjektiven Gesundheitszustand der Bevölkerung und sektorenübergreifende Patientenbefragungen sind regelmäßig durchzuführen.
Schlagworte
Informationstechnologie
Im RIS seit
27.05.2013
Zuletzt aktualisiert am
20.01.2017
Gesetzesnummer
20008417
Dokumentnummer
NOR40150871