Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, V 42-45/12-11, V 67, 68/12-11 und V 69,70/12-11, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 22. Jänner 2013, erkannt:Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis vom 12. Dezember 2012, römisch fünf 42-45/12-11, römisch fünf 67, 68/12-11 und römisch fünf 69,70/12-11, der Bundesministerin für Inneres zugestellt am 22. Jänner 2013, erkannt:
Die Verordnung “Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung, gültig ab 08.08.2005“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, sowie
die Überschrift und der erste Absatz der „Zusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Jahr 2006“ der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres
waren gesetzwidrig.