Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
WFA-Grundsatz-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10b
Inkrafttretensdatum
01.04.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WFA-GV
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
Systematische Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung
§ 10b.Paragraph 10 b,
(1)Absatz eins,Die Schritte der vereinfachten wirkungsorientierten Folgenabschätzung sind:
Abschätzung der finanziellen Auswirkungen.
(2)Absatz 2,Die vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist jeweils pro Regelungsvorhaben oder sonstigem Vorhaben durchzuführen. Die Ausführungen gemäß der Abs. 3 bis 5 sind insbesondere bei bloßen Kundmachungen oder redaktionellen Änderungen dem Vorhabensumfang anzupassen.Die vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung ist jeweils pro Regelungsvorhaben oder sonstigem Vorhaben durchzuführen. Die Ausführungen gemäß der Absatz 3 bis 5 sind insbesondere bei bloßen Kundmachungen oder redaktionellen Änderungen dem Vorhabensumfang anzupassen.
(3)Absatz 3,Bei der Problemanalyse sind insbesondere der Grund des Tätigwerdens (Problem und dessen Ursachen), der Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung von Unionsrecht, das Ausmaß des Problems, die von dem Problem Betroffenen sowie allfällige Alternativen zu beschreiben.
(4)Absatz 4,Bei der Zielformulierung sind die Regelungs- beziehungsweise Vorhabensziele zu nennen. Es ist ein allfälliger Zusammenhang mit einem Wirkungsziel im Bundesvoranschlag darzustellen.
(5)Absatz 5,Bei der Maßnahmenformulierung ist darauf Bedacht zu nehmen, dass Maßnahmen sachlich abgegrenzt ausgewiesen werden.
Schlagworte
Regelungsziel
Im RIS seit
08.04.2015
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2015
Gesetzesnummer
20008150
Dokumentnummer
NOR40169949