Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
WFA-Grundsatz-Verordnung
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 14
Inkrafttretensdatum
02.04.2015
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
WFA-GV
Index
31/01 Allgemeines Haushaltsrecht, Bundesbudget
Text
6. Abschnitt
Schlussbestimmung
Inkrafttreten
§ 14.Paragraph 14,
(1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis, § 1 Abs. 2, § 4 Z 1a, 4a und 10, § 5 Abs. 2, 2a und 10, § 5a samt Überschrift, § 10 Abs. 2, der 3. Abschnitt samt Überschrift, die Bezeichnungen der Abschnitte 4 bis 6, § 11 Abs. 1a und 1b, § 13 Abs. 1 und 2, jeweils in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 67/2015, treten mit 1. April 2015 in Kraft. § 11 Abs. 1a ist auch auf jene rechtsetzenden Maßnahmen, durchgeführten Vorhaben und Programme anzuwenden, für die vor dem Inkrafttreten der Verordnung BGBl. II Nr. 67/2015 eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung durchgeführt wurde, die aber solcher Art sind, dass sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung BGBl. II Nr. 67/2015 unter § 10a Abs. 1 fallen würden.Das Inhaltsverzeichnis, Paragraph eins, Absatz 2,, Paragraph 4, Ziffer eins a,, 4a und 10, Paragraph 5, Absatz 2,, 2a und 10, Paragraph 5 a, samt Überschrift, Paragraph 10, Absatz 2,, der 3. Abschnitt samt Überschrift, die Bezeichnungen der Abschnitte 4 bis 6, Paragraph 11, Absatz eins a und 1b, Paragraph 13, Absatz eins und 2, jeweils in der Fassung der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2015,, treten mit 1. April 2015 in Kraft. Paragraph 11, Absatz eins a, ist auch auf jene rechtsetzenden Maßnahmen, durchgeführten Vorhaben und Programme anzuwenden, für die vor dem Inkrafttreten der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2015, eine wirkungsorientierte Folgenabschätzung durchgeführt wurde, die aber solcher Art sind, dass sie nach den Bestimmungen dieser Verordnung in der Fassung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 67 aus 2015, unter Paragraph 10 a, Absatz eins, fallen würden.
Im RIS seit
08.04.2015
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2015
Gesetzesnummer
20008150
Dokumentnummer
NOR40169946