Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Transparenzdatenbankgesetz 2012
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
15.11.2012
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
TDBG 2012
Index
10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht
Text
Ersparnisse aus begünstigten Haftungsentgelten und begünstigtem Fremdkapital
§ 10.Paragraph 10,
(1)Absatz einsErsparnisse aus begünstigten Entgelten für Haftungen in Form von Bürgschaften und Garantien und aus begünstigtem Fremdkapital im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Vorteile aus der Gewährung von Haftungen in Form von Bürgschaften und Garantien oder zins- oder amortisationsbegünstigten Gelddarlehen, wenn diese aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
(2)Absatz 2Die leistende Stelle hat Ersparnisse aus begünstigten Entgelten für Haftungen in Form von Bürgschaften und Garantien und aus begünstigtem Fremdkapital mit dem Unterschiedsbetrag zum Entgelt gemäß den beihilfenrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union zu bewerten und als Jahresbetrag anzusetzen.
Im RIS seit
14.11.2012
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016
Gesetzesnummer
20008050
Dokumentnummer
NOR40143273