Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
BFA-Verfahrensgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
BFA-VG
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Bundesverwaltungsgericht
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz einsDas Bundesverwaltungsgericht entscheidet über
Beschwerden gegen Bescheide des Bundesamtes,
Beschwerden gegen Bescheide der Vertretungsbehörden gemäß dem 11. Hauptstück des FPG,
Beschwerden gegen Maßnahmen unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt gemäß dem 1. Hauptstück des 2. Teiles des BFA-VG und gemäß dem 7. und 8. Hauptstück des FPG,
Beschwerden wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Bundesamtes und
Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers für Inneres in Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 6 und 4 Abs. 1 Z 1 und 2.Beschwerden gegen Bescheide des Bundesministers für Inneres in Verfahren gemäß Paragraphen 3, Absatz 2, Ziffer eins bis 6 und 4 Absatz eins, Ziffer eins und 2.
(2)Absatz 2Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Revision oder der Verfassungsgerichtshof einer Beschwerde gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes gemäß Abs. 1 stattgegeben hat.Das Bundesverwaltungsgericht hat jedenfalls in der Sache selbst zu entscheiden, wenn der Verwaltungsgerichtshof einer Revision oder der Verfassungsgerichtshof einer Beschwerde gegen ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes gemäß Absatz eins, stattgegeben hat.
Schlagworte
Befehlsgewalt
Im RIS seit
19.04.2013
Zuletzt aktualisiert am
04.10.2022
Gesetzesnummer
20007944
Dokumentnummer
NOR40148938