(3)Absatz 3,Politische Parteien, die im Nationalrat nicht vertreten sind, die aber bei einer Wahl zum Nationalrat mehr als 1 vH der gültigen Stimmen erhalten haben, haben für das Wahljahr einen Anspruch auf Fördermittel für ihre Tätigkeit. Diese politischen Parteien erhalten je für sie bei der Nationalratswahl abgegebener Stimme einen Betrag von 2,5 Euro (Anm. 1); diese Fördermittel sind innerhalb von 6 Monaten nach der Nationalratswahl auszubezahlen.Politische Parteien, die im Nationalrat nicht vertreten sind, die aber bei einer Wahl zum Nationalrat mehr als 1 vH der gültigen Stimmen erhalten haben, haben für das Wahljahr einen Anspruch auf Fördermittel für ihre Tätigkeit. Diese politischen Parteien erhalten je für sie bei der Nationalratswahl abgegebener Stimme einen Betrag von 2,5 Euro Anmerkung eins, ); diese Fördermittel sind innerhalb von 6 Monaten nach der Nationalratswahl auszubezahlen.