Bundesrecht konsolidiert: Lehrpläne der Mittelschulen Anl. 2, Fassung vom 31.08.2018

Lehrpläne der Mittelschulen Anl. 2

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne der Mittelschulen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 185/2012 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 174/2015

Typ

V

§/Artikel/Anlage

Anl. 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2015

Außerkrafttretensdatum

31.08.2018

Index

70/02 Schulorganisation
70/06 Schulunterricht
70/09 Minderheiten-Schulrecht

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. § 2 Abs. 4).

Text

Anlage 2

LEHRPLAN DER NEUEN MITTELSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER

MUSISCHEN AUSBILDUNG

(NEUE MUSIKMITTELSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

  1. Ziffer eins
    Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände *1)

Klassen und Wochenstunden *2)

1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

 

 

 

 

11-22

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

10-20

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

 

 

 

 

4-10

Geographie und Wirtschaftskunde

 

 

 

 

5-12

Mathematik

 

 

 

 

10-20

Biologie und Umweltkunde

 

 

 

 

5,5-12

Chemie

 

 

 

 

1,5-4

Physik

 

 

 

 

3,5-10

Musikerziehung

 

 

 

 

20-24 *10)

Bildnerische Erziehung

 

 

 

 

5,5-12

Technisches und textiles Werken *4)

 

 

 

 

5,5-12

Bewegung und Sport

 

 

 

 

11-19

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

1-4

Verbindliche Übung Berufsorientierung

0-1

0-1

1-2

1-2

2-4 *3)

Sonstige verbindliche Übungen

0-1

0-1

0-1

0-1

0-4

Gesamtwochenstundenzahl

29-33

30-34

31-35

32-36

127-131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

__________________________

  1. *1
    Bei Führung des Pflichtgegenstandes „Zweite lebende Fremdsprache“ sind mindestens sechs Wochenstunden über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand „Lebende Fremdsprache“ ist als „Erste lebende Fremdsprache“ zu bezeichnen.
  2. *2
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Neuen Mittelschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Musikerziehung die Wochenstundenanzahl aus Ziffer 2, der Anlage 2 zu Grunde zu legen.
  3. *3
    In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden
  4. *4
    Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile „technisches Werken“ und „textiles Werken“ ist bei Bedarf möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Schuljahres beide Gegenstandsteile gleich stark vertreten sind.
  5. *10
    Pro Schulstufe einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalunterricht sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.

  1. Ziffer 2
    Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden *2)

1. Kl. 2. Kl. 3. Kl. 4. Kl.

Summe

Religion

2

2

2

2

8

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

14

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

-

2

2

2

6

Geographie und Wirtschaftskunde

2

1

2

2

7

Mathematik

4

4

4

3

15

Biologie und Umweltkunde

2

2

1

2

7

Chemie

-

-

-

2

2

Physik

-

1

2

2

5

Musikerziehung

7

6

5

5

23 *10)

Bildnerische Erziehung

2

1

2

2

7

Technisches und textiles Werken *4)

2

2

2

2

8

Bewegung und Sport

3

3

3

2

11

Ernährung und Haushalt

-

1

-

-

1

Verbindliche Übung Berufsorientierung

-

-

0-1x

0-1x

1 x *6)

Gesamtwochenstundenzahl

32

33

32-33

33-34

131

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln wie Anlage 1.

_______________________

  1. *2
    Zur Verteilung der Stunden auf Kern- und Erweiterungsbereich siehe den entsprechenden Abschnitt im dritten Teil der Anlage 1. Dabei wird für die Berechnung der für den Kernbereich reservierten Stundenanzahl auf die Wochenstundenanzahl der Normalform der Neuen Mittelschule (siehe Anlage 1) verwiesen. Auf Grund des erweiterten Fachlehrplanes ist für Musikerziehung die Wochenstundenanzahl aus Ziffer 2, der Anlage 2 zu Grunde zu legen.
  2. *4
    Eine abwechselnde Führung der Gegenstandsteile „technisches Werken“ und „textiles Werken“ ist bei Bedarf möglich. Dabei ist darauf zu achten, dass innerhalb eines Schuljahres beide Gegenstandsteile gleich stark vertreten sind.
  3. *6
    In der dritten bzw. vierten Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4 Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
  4. *10
    Pro Schulstufe einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalunterricht sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.

_____________________________

FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musikerziehung).

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musikerziehung lautet:

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Musikunterricht an der Neuen Musikmittelschule soll durch den Klassen-, Instrumental- und Ensembleunterricht einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik vermitteln. Dieser soll unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe durchgeführt werden. Wichtig ist dabei die aktive Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen unter Einbeziehung der Medien.

Ästhetische Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit sowie Fantasie der Schülerinnen und Schüler sollen eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.

Ausgehend von den Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler sind deren individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten kontinuierlich weiterzuentwickeln. Durch die verstärkte Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft und -fähigkeit, Selbstdisziplin, Gemeinschaftssinn, Kommunikationsfähigkeit, Rücksichtnahme und Toleranz gefördert werden. Die Kreativität und die Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit soll besondere Beachtung finden. Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerische Leistungen sind zu schulen.

Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.

Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden. Die Neue Musikmittelschule soll dazu beitragen, das kulturelle Leben des Ortes und der Region zu bereichern und dadurch die spätere Integration der Schülerinnen und Schüler in den örtlichen und regionalen Kulturbetrieb zu ermöglichen. Konzert – und Theaterbesuche sind vorzubereiten und anzubieten, die regionale und überregionale Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern sowie mit Fachleuten ist zu ermöglichen. Das Erlernte soll so oft wie möglich, auch auswendig, in der Klasse, im Rahmen der Schulgemeinschaft und darüber hinaus präsentiert werden.

Der Instrumentalunterricht ist in den jeweils dem Instrument entsprechenden Gruppen ein wesentlicher Bestandteil des Musikunterrichtes. Dabei sind den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des Musizierens im Solo- und Ensemblespiel zu eröffnen, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen und zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen. Das im Instrumentalunterricht erworbene Können der Schülerinnen und Schüler ist beim instrumentalen und vokal-instrumentalen Musizieren im Ensemble anzuwenden.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

  • Strichaufzählung
    Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion.
  • Strichaufzählung
    Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen.
  • Strichaufzählung
    Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt.
  • Strichaufzählung
    Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus;

Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; kognitive, emotionale und kreative Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis;

Wirkung von Medien.

Mensch und Gesellschaft:

Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich in Vergangenheit und Gegenwart – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit.

Natur und Technik:

Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien.

Kreativität und Gestaltung:

Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; Fähigkeit zur Beurteilung von Musik auf Grund ästhetischer Kriterien; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik.

Gesundheit und Bewegung:

Künstlerische und gesundheitsfördernde Komponenten von Atmung und Bewegung; Schulung der Motorik; Sich-Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamik-Verbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrplanbereiche vokales und instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble, Instrumentalunterricht, Bewegen, Gestalten, Hören und Grundwissen sollen dem jeweiligen Lernziel entsprechend vernetzt werden. Dabei sind auch fächerverbindende sowie fächer- und schulstufenübergreifende Aspekte zu berücksichtigen.

Grundlage für die Vermittlung des theoretischen Wissens soll das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk sein. Bei Planung und Durchführung des Unterrichtes sind die unterschiedlichen Lernqualitäten Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (kreativ, rezeptiv, reproduktiv) zielorientiert einzusetzen.

Ausgehend von den individuellen Erfahrungen und dem musikalischen Umfeld der Schülerinnen und Schüler soll das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen geweckt und weiterentwickelt werden.

Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind in vielfältiger Form in das Unterrichtsgeschehen mit einzubeziehen.

Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen soll das Interesse gefördert, der Lernerfolg gesichert und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beigetragen werden.

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich selbst und den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Im Interesse einer inhaltlichen Abstimmung soll die Planung des Instrumentalunterrichtes in ständiger Zusammenarbeit zwischen den Lehrerinnen bzw. Lehrern für Musikerziehung und Instrumentalmusik erfolgen. Mit den didaktischen Möglichkeiten des Gruppenunterrichtes sollen im Instrumentalunterricht die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Begabungen auch individuell gefördert werden. Die Auswahl der Spielliteratur hat sich den Gegebenheiten der einzelnen Instrumentalgruppen anzupassen und wird daher nicht immer einem stufenweisen Aufbau folgen. Eine stilgerechte Interpretation und Besetzung ist anzustreben. Der Erwerb instrumentaler Fertigkeiten und Fähigkeiten soll auch durch Singen, Bewegen, ryhthmisches Gestalten mit anderen Instrumenten und Materialien gefördert werden.

Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen und Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule.

Projekte, Veranstaltungen und öffentliche Auftritte können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Regionale und überregionale kulturelle Begegnungen bereichern die Unterrichtsarbeit.

Lehrstoff: Kernbereich:

  1. Ziffer eins
    bis 4. Klasse:

Instrumentalunterricht:

Bei der Auswahl des Lehrstoffes sind individuelle Gegebenheiten (Vorkenntnisse, unterschiedliche Begabungen, körperliche Voraussetzungen, Lernfortschritte) und organisatorische Bedingungen (Schulausstattung, Gruppengröße, Gruppenzusammensetzung) zu berücksichtigen.

Erwerb bzw. Erweiterung instrumentaltechnischer Fertigkeiten unter Einbeziehung des musikalischen Grundwissens; Bewusstmachen musikalischen Gestaltens in Hinblick auf Präzision, Ausdruck und Stilistik; Methoden des selbstständigen Übens; Solo- und Gruppenliteratur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Lieder und verschiedene Formen der Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; instrumentenspezifische Möglichkeiten der melodischen, rhtyhmischen und harmonischen Improvisation; auswendiges Musizieren und Annäherung an das Blattspiel; Pflege des Instrumentes.

Gestalten:

Musikalisches und darstellendes Umsetzen von Texten, Bildern, programmatischen Themen, Stimmungen und Gefühlen; Sprachliches und Bildnerisches Gestalten zu vorgegebener Musik; Kreatives Spiel mit Geräuschen, Rhythmen, Klängen und Tönen; Gestalten vorgegebener oder selbsterfundener rhythmischer und melodischer Motive; Einsatz von Geräusch – und Klangobjekten; Kreative Nutzung von aktuellen Technologien und Medien; Gestalten von Musikstücken, Szenen und altersgemäßen Formen des Musiktheaters.

  1. Ziffer eins
    und 2. Klasse:

Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Systematische und aufbauende Stimmbildung – individuell, in Kleingruppen und chorisch; Repertoireerwerb unter Berücksichtigung der Hörerfahrung der Schülerinnen und Schüler unter Einbeziehung regionaler Musikkultur; Ein-und mehrstimmige Lieder und Sprechstücke in Hinblick auf musikalische Präzision; Lieder aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen; Stilgerechte und kreative Gestaltung mit und ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung, gestischer und szenischer Umsetzung; Experimenteller und improviatorischer Umgang mit der Sing- und Sprechstimme.

Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Musizieren mit Körperinstrumenten, selbst gebauten, akustischen und elektronischen Instrumenten; Klangexperimente und Gruppenimprovisation auch unter Einbeziehung von Materialien;

Rhythmische, harmonische und melodische Lied- und Tanzbegleitung, auch improvisatorisch; Gestaltungselemente und Musikstücke aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen;

Spiel-mit-Sätze; Musizieren in verschiedenen Notationsformen.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Körpererfahrung und Entwicklung von räumlichen, zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Elementen wie Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie, Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder.

Hören:

Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von Zugängen zur Musik durch bewusstes Hören und Erweiterung der Hörerfahrung; Ganzheitliches und selektives Hören ausgewählter Musikbeispiele.

Grundwissen:

Grafische und traditionelle Notation als Hör-, Musizier- und Singhilfe; Metrum, Takt und Rhythmus; musikalische Parameter; Grundlagen der Harmonielehre; Tonreihen und Tonsysteme; die menschliche Stimme; Bau, Klang, Spielweise und Funktion gebräuchlicher Instrumente; formbildende Elemente, elementare Formen und Gestaltungsprinzipien; musikalische Gattungen in verschiedenen Funktionsbereichen; exemplarische Werke im Zusammenhang mit biographischen, kulturellen und gesellschaftlichen Hintergründen; Umgang mit Medien und neuen Technologien.

  1. Ziffer 3
    und 4. Klasse:

Vokales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Stimmbildung, Sprechstücke und Singen ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; Repertoirefestigung und -erweiterung in Hinblick auf musikalische Präzision, Ausdrucksfähigkeit und stilgerechte Interpretation; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Stilrichtungen und Kulturkreisen; Erfinden von Begleitstimmen und rhythmischen Patterns.

Instrumentales Musizieren in der Klasse und im Ensemble:

Einsatz der erlernten Instrumente, auch für Lied – und Tanzbegleitung; Grundlagen der Ensembleleitung und des Partiturlesens; Literatur aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen und deren Zuordnung zu den entsprechenden Funktionsbereichen; Spiel-mit-Sätze; Klangexperimente und Gruppenimprovisation.

Bewegen:

Bewegung in Verbindung mit Atmung und Stimmbildung; Bewegungs- und Tanzformen kennen lernen und reproduzieren; Erfinden von Bewegungsabläufen und einfachen Choreographien; besondere Berücksichtigung von Tanzformen zu aktueller Musik; Gruppen- und Paartänze aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen.

Hören:

Hören von Musik in Bezug auf Gestaltungsprinzipien, Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen;

kritische Auseinandersetzung mit Musik und deren Wirkung;

Entwicklung eines emotionalen und kognitiven Bezuges zu ausgewählten Musikbeispielen.

Grundwissen:

Festigen der Grundbegriffe der 1. und 2. Klasse; harmonische Zusammenhänge; Funktion der menschlichen Stimme; Überblick über die Entwicklung der Instrumente; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; ausgewählte Beispiele vokaler und instrumentaler Formen und Gattungen in Hinblick auf Besetzung, Text, Funktion und Aufführungsort; exemplarische Werke in Verbindung mit musikgeschichtlicher Orientierung und im Zusammenhang mit produzierenden und reproduzierenden Künstlerinnen und Künstlern in ihrem sozialen, wirtschaftlichen und politischen Umfeld; Orientierung im regionalen, überregionalen und internationalen Kulturleben; Musik als Wirtschaftsfaktor; Berufe im Musikbetrieb auch in Hinblick auf die eigene berufliche Orientierung; kritischer und bewusster Einsatz von Medien und aktuellen Technologien; Bewerten und Beschreiben der akustischen Umwelt.

Erweiterungsbereich:

Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt „Kern- und Erweiterungsbereich“ im dritten Teil der Anlage 1).

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

Schlagworte

Leistungsfähigkeit, Repertoireerweiterung, Schulplanung, Kernbereich, Bildungsaufgabe, Klassenunterricht, Instrumentalunterricht, Wahrnehmungsfähigkeit, Solospiel, Liedbegleitung, Singstimme, Hörhilfe, Musizierhilfe, Bewegungsform, Gruppentanz

Im RIS seit

31.07.2015

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2020

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40172655