Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.09.2012
Außerkrafttretensdatum
Index
70/06 Schulunterricht
Beachte
Zum Bezugszeitraum vgl. § 35 Abs. 1.
Text
3. Abschnitt
Hauptprüfung
1. Unterabschnitt
Vorwissenschaftliche Arbeit
Prüfungsgebiet
§ 7.
Die vorwissenschaftliche Arbeit besteht aus einer auf vorwissenschaftlichem Niveau zu erstellenden schriftlichen Arbeit über ein Thema gemäß § 3 einschließlich deren Präsentation und Diskussion.
Im RIS seit
01.06.2012
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016
Gesetzesnummer
20007845
Dokumentnummer
NOR40139963