Kurztitel
Prüfungsordnung AHS
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 10
Inkrafttretensdatum
12.05.2016
Außerkrafttretensdatum
Index
70/06 Schulunterricht
Text
Prüfungstermine der vorwissenschaftlichen Arbeit
§ 10.
Die erstmalige Abgabe der schriftlichen Arbeit hat bis zum Ende der ersten Woche des zweiten Semesters der letzten Schulstufe zu erfolgen. Die Zeiträume für die Abgabe der schriftlichen Arbeit im Falle der Wiederholung der vorwissenschaftlichen Arbeit sind die erste Unterrichtswoche, die ersten fünf Unterrichtstage im Dezember und die erste Woche des zweiten Semesters. In allen Fällen hat die Abgabe sowohl in digitaler Form (in jeder technisch möglichen Form, nicht jedoch mit E-Mail) als auch in zweifach ausgedruckter Form (bei Einbeziehung praktischer und/oder grafischer Arbeitsformen auch unter physischer Beigabe der praktischen und/oder grafischen Arbeiten) zu erfolgen.
Im RIS seit
12.05.2016
Zuletzt aktualisiert am
13.05.2016
Gesetzesnummer
20007845
Dokumentnummer
NOR40180969