Abweichende Vereinbarungen
§ 8.Paragraph 8,
Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach § 4, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach § 6, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach § 7 Abs. 1 einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach § 7 Abs. 2 ausschließen oder einschränken, sind unwirksam. Vereinbarungen, die die Vorlage- und Aushändigungspflicht nach Paragraph 4,, die Rechtsfolge der Ausweisvorlage nach Paragraph 6,, die Rechtsfolge unterlassener Vorlage nach Paragraph 7, Absatz eins, einschließlich des sich daraus ergebenden Gewährleistungsanspruchs oder die Rechtsfolge unterlassener Aushändigung nach Paragraph 7, Absatz 2, ausschließen oder einschränken, sind unwirksam.