Begleitende Dokumente
-
Hauptdokument
-
-
-
Kurztitel
Elektroschutzverordnung 2012
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 5
Inkrafttretensdatum
01.03.2013
Außerkrafttretensdatum
Abkürzung
ESV 2012
Index
60/02 Arbeitnehmerschutz
Beachte
zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. B-ESV,
BGBl. II Nr. 228/2007
Text
Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
§ 5.
Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass
| | | | | | | | | | |
1. | in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind, |
2. | von Baustromverteilern gespeiste Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Nennstrom, bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung, mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind, |
3. | ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die sie ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, auf Baustellen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen nur dann an Steckdosen, die Teil einer bestehenden Hausinstallation oder einer ähnlichen Anlage sind, betrieben werden, wenn |
a) | feststeht, dass die Steckdose durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere geschützt ist oder |
b) | ein ortsveränderlicher Adapter mit eingebauter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere verwendet wird. |
Schlagworte
Arbeitgeberin, Arbeitnehmerin
Im RIS seit
13.02.2012
Zuletzt aktualisiert am
17.05.2017
Gesetzesnummer
20007682
Dokumentnummer
NOR40136097