Bundesrecht konsolidiert: Elektroschutzverordnung 2012 § 5, Fassung vom 30.07.2021

Elektroschutzverordnung 2012 § 5

Kurztitel

Elektroschutzverordnung 2012

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 33/2012

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 5

Inkrafttretensdatum

01.03.2013

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

ESV 2012

Index

60/02 Arbeitnehmerschutz

Beachte

zur Anwendung in Dienststellen des Bundes vgl. B-ESV, BGBl. II Nr. 228/2007

Text

Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen

Paragraph 5,

Arbeitgeber/innen haben dafür zu sorgen, dass

  1. Ziffer eins
    in Arbeitsstätten Stromkreise mit Steckdosen für den Hausgebrauch gemäß ÖVE/ÖNORM IEC 60884-1 oder für industrielle Anwendungen gemäß ÖVE/ÖNORM EN 60309 bis 16 Ampere Nennstrom bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Schutzerdung, Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
  2. Ziffer 2
    von Baustromverteilern gespeiste Stromkreise mit Steckdosen bis 32 Ampere Nennstrom, bei Anwendung der Maßnahmen des Fehlerschutzes Nullung oder Fehlerstrom-Schutzschaltung, mit einem Zusatzschutz in Form von Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere ausgestattet sind,
  3. Ziffer 3
    ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die sie ihren Arbeitnehmer/innen als Arbeitsmittel zur Verfügung stellen, auf Baustellen oder auf auswärtigen Arbeitsstellen nur dann an Steckdosen, die Teil einer bestehenden Hausinstallation oder einer ähnlichen Anlage sind, betrieben werden, wenn
    1. Litera a
      feststeht, dass die Steckdose durch eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere geschützt ist oder
    2. Litera b
      ein ortsveränderlicher Adapter mit eingebauter Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit einem Nennfehlerstrom von maximal 0,03 Ampere verwendet wird.

Schlagworte

Arbeitgeberin, Arbeitnehmerin

Im RIS seit

13.02.2012

Zuletzt aktualisiert am

17.05.2017

Gesetzesnummer

20007682

Dokumentnummer

NOR40136097

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2012/33/P5/NOR40136097