Herausgabe der Formblätter
§ 10.
Die Formblätter für die Transportbescheinigungen, die Begleitpapiere, die Erntemeldungen, die Bestandsmeldungen, die Absichtsmeldungen, die Mostwäger-Bestätigungen, den Antrag auf Erteilung der staatlichen Prüfnummer und das Stammdatenerhebungsblatt werden nach Anhörung der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs und der Wirtschaftskammer Österreich vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft herausgegeben.