ohne hiezu berechtigt zu sein, die Bezeichnungen „Kapitalanlagegesellschaft“, „Kapitalanlagefonds“, „Investmentfondsgesellschaft“, „Investmentfonds“, „Miteigentumsfonds“, „Wertpapierfonds“, „Aktienfonds“, „Obligationenfonds“, „Investmentanteilscheine“, „Investmentzertifikate“, „Pensionsinvestmentfonds“, „Spezialfonds“, „Indexfonds“, „Anleihefonds“, „Rentenfonds“, „Dachfonds“, „thesaurierende Kapitalanlagefonds“, „OGAW-ETF“, „UCITS-ETF“, „ETF“, „Exchange-Traded-Fund“, den Zusatz „mündelsicher“ oder gleichbedeutende Bezeichnungen oder Abkürzungen von solchen Bezeichnungen entgegen § 130 führt,ohne hiezu berechtigt zu sein, die Bezeichnungen „Kapitalanlagegesellschaft“, „Kapitalanlagefonds“, „Investmentfondsgesellschaft“, „Investmentfonds“, „Miteigentumsfonds“, „Wertpapierfonds“, „Aktienfonds“, „Obligationenfonds“, „Investmentanteilscheine“, „Investmentzertifikate“, „Pensionsinvestmentfonds“, „Spezialfonds“, „Indexfonds“, „Anleihefonds“, „Rentenfonds“, „Dachfonds“, „thesaurierende Kapitalanlagefonds“, „OGAW-ETF“, „UCITS-ETF“, „ETF“, „Exchange-Traded-Fund“, den Zusatz „mündelsicher“ oder gleichbedeutende Bezeichnungen oder Abkürzungen von solchen Bezeichnungen entgegen Paragraph 130, führt,