Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (China)
Typ
Vertrag – China
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Text
AUFSICHTSRATS- UND VERWALTUNGSRATSVERGÜTUNGEN
Aufsichtsrats- oder Verwaltungsratsvergütungen und ähnliche Zahlungen, die eine in einer Vertragspartei ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Mitglied des Aufsichts- oder Verwaltungsrats einer Gesellschaft bezieht, die in der anderen Vertragspartei ansässig ist, dürfen in der anderen Partei besteuert werden.
Schlagworte
Aufsichtsratsvergütung, Aufsichtsrat
Im RIS seit
10.02.2011
Zuletzt aktualisiert am
17.03.2023
Gesetzesnummer
20007120
Dokumentnummer
NOR40126190