(3)Absatz 3Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere:
inSub-Litera, i, n Österreich:
die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben;
die Abgabe vom Bodenwert bei unbebauten Grundstücken;
inSub-Litera, i, n Serbien:
die Steuer auf Einkommen von Körperschaften;
die Einkommensteuer von Personen;