Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern samt Protokoll (Serbien)
Typ
Vertrag – Serbien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
17.12.2010
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
07.05.2010
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Die Änderungen auf Grund des MLI (
BGBl. III Nr. 93/2018) können nicht eindeutig zugeordnet werden, vgl. daher die abgestimmte Version zwischen Österreich und Serbien der „synthetisierten“ Version des DBA Servien plus MLI, als Anlage 2 dokumentiert.
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Serbien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
StF:
BGBl. III Nr. 8/2011 (NR: GP XXIV
RV 939 AB 947 S. 85. BR:
AB 8417 S. 790.)
Sprachen
Deutsch, Englisch, Serbisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 29 Abs. 1 des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 29 Abs. 2 am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.Die Mitteilungen gemäß Artikel 29, Absatz eins, des Abkommens wurden am 27. August bzw. 17. Dezember 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Artikel 29, Absatz 2, am 17. Dezember 2010 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Serbien, von dem Wunsche geleitet, ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, mit der Absicht, dadurch stabile Bedingungen für eine umfassende Entwicklung von wirtschaftlicher und sonstiger Zusammenarbeit sowie von Investitionen zwischen den beiden Ländern zu schaffen,
haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
DBA
Im RIS seit
10.02.2011
Zuletzt aktualisiert am
20.12.2018
Gesetzesnummer
20007116
Dokumentnummer
NOR40126167