(2) Vitamine, Spurenelemente, Carotinoide, Xanthophylle, Mikroorganismen, Enzyme und Antioxidantien mit festgelegtem Höchstgehalt sowie Wachstumsförderer und Kokzidiostatika, einschließlich Vormischungen mit den genannten Zusatzstoffen, dürfen nur an zur Verwendung berechtigte zugelassene oder registrierte Betriebe abgegeben werden.