Bundesrecht konsolidiert: Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen § 1, Fassung vom 20.01.2020

Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen § 1

Kurztitel

Qualifizierungs- und Zertifizierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Hochspannungsschaltanlagen

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 235/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 69/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

19.04.2018

Außerkrafttretensdatum

Index

83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz

Text

Regelungsbereich

Paragraph eins,

Zweck dieser Verordnung ist

  1. Ziffer eins
    die nähere Festlegung der Durchführung von Prüfungen und Zertifizierungen für Personen, die bestimmte in der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 über fluorierte Treibhausgase und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006, ABl. Nr. L 150 vom 20.05.2014 S. 195, in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2066 zur Festlegung – gemäß der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 – der Mindestanforderungen und der Bedingungen für die gegenseitige Anerkennung im Hinblick auf die Zertifizierung von natürlichen Personen, die fluorierte Treibhausgase enthaltende elektrische Schaltanlagen installieren, warten, instand halten, reparieren oder stilllegen oder fluorierte Treibhausgase aus ortsfesten elektrischen Schaltanlagen zurückgewinnen, ABl. Nr. L 301 vom 18.11.2015 S. 22, festgelegte Tätigkeiten an elektrischen Schaltanlagen ausüben, und
  2. Ziffer 2
    die Zuordnung von Aufgaben der Prüfung und Zertifizierung zur Prüfstelle und Zertifizierungsstelle und zu bestimmten in diesem Bereich tätigen Unternehmen, die vom Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus gemäß Paragraph 4, Absatz 5, des Fluorierte Treibhausgase-Gesetzes 2009 als Prüf- oder Zertifizierungsstellen zur Durchführung von Prüfungen oder Zertifizierungen ermächtigt sind.

Schlagworte

Prüfungsstelle

Im RIS seit

20.04.2018

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20006848

Dokumentnummer

NOR40201102