Bundesrecht konsolidiert: Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer § 3, Fassung vom 13.08.2024

Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer § 3

Kurztitel

Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 99/2010 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 369/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

28.12.2018

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

QZV Ökologie OG

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Text

Begriffsbestimmungen

Paragraph 3,

Für diese Verordnung gelten folgende Begriffsbestimmungen:

  1. Ziffer eins
    Typische Begleitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist mittlerer relativer Häufigkeit vorkommt;
  2. Ziffer 2
    Benthische wirbellose Fauna (Makrozoobenthos): Eine Sammelbezeichnung für wirbellose Tiere, die den Gewässerboden bewohnen und zumindest in einem Lebensstadium mit freiem Auge sichtbar sind;
  3. Ziffer 3
    Bioregion: Eine geographische Einheit, die durch bestimmte aquatische Lebensgemeinschaften charakterisiert ist und sich dadurch eindeutig von anderen Bioregionen unterscheidet. Die österreichischen Bioregionen sind kartografisch in Anlage A 1 dargestellt;
  4. Ziffer 4
    EQR-Wert: Das Verhältnis zwischen dem Referenzwert und dem tatsächlich beobachteten Wert. Der Quotient wird als numerischer Wert zwischen 0 und 1 ausgedrückt, wobei ein sehr guter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 1 und ein schlechter ökologischer Zustand mit Werten nahe dem Wert 0 ausgedrückt wird. EQR ist die Abkürzung für Ecological Quality Ratio (Ökologischer Qualitätsquotient);
  5. Ziffer 5
    Fischregion (biozönotische Region): Die längszonale Gliederung der Fließgewässer, die auf der Abfolge typischer Lebensgemeinschaften beruht. Der Fischlebensraum wird in die biozönotischen Regionen Epirhithral, Metarhithral, Hyporhithral klein, Schmerlenbach, Gründlingsbach, Hyporhithral groß, Epipotamal klein, Epipotamal mittel, Epipotamal groß und Metapotamal unterteilt;
  6. Ziffer 6
    Fließgewässer: Ein natürlich vorkommendes, in natürlich entstandenen oder künstlich hergestellten Eintiefungen ständig oder zeitweilig mit gleichgerichtetem Gefälle auf der Landoberfläche fließendes Wasser einschließlich Gewässerbett (Sohle, Ufer) sowie pflanzlicher und tierischer Lebensgemeinschaften;
  7. Ziffer 7
    Gewässertyp: Eine Einteilung der Gewässer in Gruppen, die auf Grund unterschiedlicher geologischer, topographischer und klimatischer Verhältnisse durch bestimmte pflanzliche und tierische Lebensgemeinschaften charakterisiert sind und sich in ihren biologischen, hydromorphologischen und physikalisch-chemischen Referenzzuständen unterscheiden;
  8. Ziffer 8
    Hypolimnion: Die in Zeiten der Sommerstagnation unter dem Metalimnion (Sprungschicht) gelegene kalte Tiefenschicht eines Sees;
  9. Ziffer 9
    Leitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist hoher relativer Häufigkeit vorkommt.
  10. Ziffer 10
    Makrophyten: Wasserpflanzen mit gegliedertem Sprossaufbau, die in der Regel mit dem freien Auge bestimmbar sind und deren photosynthetisch aktive Teile dauernd oder zumindest für einige Monate im Jahr untergetaucht leben oder auf der Wasseroberfläche treiben.
  11. Ziffer 11
    Metric: Eine biologische Maßzahl (in Form eines Kennwerts oder Index) zur Beschreibung der Lebensgemeinschaften, welche deutlich, gerichtet und vorhersagbar auf Belastungen reagiert;
  12. Ziffer 12
    Mittelwasser (MQ): Arithmetisches Mittel aller Tagesmittel des Abflusses während eines anzugebenden längeren Zeitabschnitts;
  13. Ziffer 13
    Mittleres Jahresniederwasser (MJNQT): Das arithmetische Mittel der Jahresniederwässer einer zusammenhängenden Reihe von Jahren. Die jeweilige Jahresreihe ist anzugeben;
  14. Ziffer 14
    Multimetrischer Index: Ein Indexwert, der sich aus der Verrechnung mehrerer Metrics ergibt und so die Berücksichtigung verschiedener Aspekte und Ebenen der Fauna sowie verschiedener Einflussfaktoren ermöglicht;
  15. Ziffer 15
    Niederstes Tagesniederwasser (kleinstes Tagesniederwasser; NQT): Das niederste (kleinste) Tagesmittel des Abflusses eines anzugebenden Zeitabschnittes;
  16. Ziffer 16
    Niederwasser (NQ): Niederster Wert im betrachteten Zeitabschnitt;
  17. Ziffer 17
    Pessimale Schnelle: Eine Gewässerstrecke, die durch ihre geringe Fließtiefe den Fischaufstieg behindern kann;
  18. Ziffer 18
    Phytobenthos: Pflanzliche Organismen, die den Gewässergrund besiedeln und auf diesem festsitzen.
  19. Ziffer 19
    Phytoplankton: Im freien Wasserkörper schwebende pflanzliche Organismen mit fehlender oder nur geringer Eigenbewegung;
  20. Ziffer 20
    Referenzwert: Der Bezugswert für die Berechnung des ökologischen Qualitätsquotienten. Der Referenzwert wird statistisch aus der Bandbreite der an den Referenzstellen eines Gewässertyps gemessenen Werte abgeleitet;
  21. Ziffer 21
    Saprobie: Die Intensität des Abbaues organischer Substanzen durch Stoffwechselvorgänge;
  22. Ziffer 22
    Saprobieller Grundzustand: Der Referenzzustand für einen Gewässertyp im Hinblick auf organische Belastung;
  23. Ziffer 23
    Saprobienindex: Das gewichtete arithmetische Mittel der Saprobiewerte sämtlicher an einer Untersuchungsstelle erfassten Organismen;
  24. Ziffer 24
    Schnelle: Ein seichter Gewässerabschnitt mit höherer Fließgeschwindigkeit, gröberem Substrat und erhöhter Oberflächenturbulenz;
  25. Ziffer 25
    Schwall und Sunk: Anthropogen erzeugte schnelle Abflussänderungen in Fließgewässern. Erhöhter Abfluss wird als Schwall, geringer Abfluss als Sunk bezeichnet.
  26. Ziffer 26
    See: Ein stehendes Gewässer mit oder ohne Zu- und Abfluss durch Fließgewässer;
  27. Ziffer 27
    Seltene Begleitfischart: Eine Fischart, die in der betrachteten Bioregion sowie biozönotischen Region mit meist geringer relativer Häufigkeit vorkommt;
  28. Ziffer 28
    Talweg: Die ausgleichende Verbindungslinie der tiefsten Punkte eines Strombetts, eines Gerinnes oder eines Tals, die die Linie der größten Tiefe und damit den tiefsten Wasserlauf längs des Stromgerinnes bildet;
  29. Ziffer 29
    Trophie: Die Intensität der organischen photoautotrophen Produktion;
  30. Ziffer 30
    Trophiezustand: Die Beschreibung der Intensität der Produktion organischer Substanz durch Photosynthese (Primärproduktion) und der Reaktion des Gewässers beim Abbau der sedimentierenden Biomasse;
  31. Ziffer 31
    Trophischer Grundzustand: Der Referenzzustand für einen Gewässertyp im Hinblick auf trophische Belastung.

Im RIS seit

11.01.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.01.2019

Gesetzesnummer

20006736

Dokumentnummer

NOR40210998

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2010/99/P3/NOR40210998