Kurztitel
Aufhebungs- und Rehabilitationsgesetz
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 7
Inkrafttretensdatum
01.12.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
24/03 Sonstiges Strafrecht
Text
Außerkrafttreten
§ 7.Paragraph 7,
Mit Ablauf des 30. November 2009 tritt das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird (Artikel I, BGBl. I Nr. 86/2005) außer Kraft. Mit Ablauf des 30. November 2009 tritt das Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Anerkennung der Leistungen im österreichischen Widerstand sowie zur abschließenden Beseitigung nationalsozialistischer Unrechtsakte erlassen wird (Artikel römisch eins, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 86 aus 2005,) außer Kraft.
Im RIS seit
25.11.2009
Zuletzt aktualisiert am
04.11.2014
Gesetzesnummer
20006523
Dokumentnummer
NOR40111427