Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 1
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Außerkrafttretensdatum
31.03.2020
Index
27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
27/04 Sonstiges Rechtspflege
Text
§ 1.Paragraph eins,
Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:
Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 3 Abs. 3 ABAG jeweilsFür die Erstattung eines Gutachtens nach Paragraph 3, Absatz 3, ABAG jeweils
132 Euro;
für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach § 5 ABAGfür ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach Paragraph 5, ABAG
als Vorsitzender
110 Euro;
als sonstiges Mitglied
99 Euro.
Schlagworte
Berufungskommission
Im RIS seit
20.01.2014
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2020
Gesetzesnummer
20006425
Dokumentnummer
NOR40160427