Bundesrecht konsolidiert: Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG § 1, Fassung vom 11.11.2017

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG § 1

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vergütungen und Gebühren für die Rechtsanwaltsprüfung, die Notariatsprüfung und die Prüfung der Gleichwertigkeit nach dem ABAG

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 272/2009 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 507/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 1

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

31.03.2020

Index

27/01 Rechtsanwälte
27/02 Notare
27/04 Sonstiges Rechtspflege

Text

Paragraph eins,

Die Mitglieder der Ausbildungsprüfungskommission erhalten für ihre Tätigkeit je Bewerber folgende Vergütungen:

  1. Ziffer eins
    Für die Erstattung eines Gutachtens nach Paragraph 3, Absatz 3, ABAG jeweils
    132 Euro;
  2. Ziffer 2
    für ihre Tätigkeit bei der Ergänzungsprüfung nach Paragraph 5, ABAG
    1. Litera a
      als Vorsitzender
      110 Euro;
    2. Litera b
      als sonstiges Mitglied
      99 Euro.

Schlagworte

Berufungskommission

Im RIS seit

20.01.2014

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2020

Gesetzesnummer

20006425

Dokumentnummer

NOR40160427