Bundesrecht konsolidiert: Errichtung einer gemeinsamen Kontaktdienststelle Kittsee - Jarovce (Slowakei) Art. 1, Fassung vom 18.01.2019

Errichtung einer gemeinsamen Kontaktdienststelle Kittsee - Jarovce (Slowakei) Art. 1

Kurztitel

Errichtung einer gemeinsamen Kontaktdienststelle Kittsee - Jarovce (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 75/2008

Typ

Vertrag - Slowakei

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.07.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr
49/11 Internationale Sicherheit

Text

Artikel 1

  1. Absatz eins
    Die slowakische Vertragspartei errichtet auf slowakischem Staatsgebiet, im Gebiet der politischen Gemeinde Jarovce, in der Nähe der Staatsgrenze zur Republik Österreich eine gemeinsame Kontaktdienststelle.
  2. Absatz 2
    Die slowakische Vertragspartei verpflichtet sich zur Fertigstellung der gemeinsamen Kontaktdienststelle bis spätestens 30. September 2008. Die slowakische Vertragspartei wird dabei den arbeits- und verwaltungsrechtlichen Bestimmungen sowie den infrastrukturellen Anforderungen der österreichischen Vertragspartei entsprechen. Die für das Funktionieren der gemeinsamen Kontaktdienststelle zweckmäßigen Voraussetzungen werden in Abstimmung mit den zuständigen Experten der österreichischen Vertragspartei geschaffen. Die diesbezüglichen Details können gesondert vereinbart werden.

Zuletzt aktualisiert am

15.09.2014

Gesetzesnummer

20005910

Dokumentnummer

NOR40100393