für alle anderen Abfälle, ausgenommen Abfälle, bei denen gemäß § 13 für die grundlegende Charakterisierung keine analytischen Untersuchungen erforderlich sind, 2% der Anlieferungen (dh. der Transporte zur Deponie), wobei die Identitätskontrollen möglichst gleichmäßig über das Jahr zu verteilen sind. Bei der Auswahl der Abfälle sind jene Abfälle, deren Übereinstimmung mit den vorgenommenen Beurteilungen oder mit den begleitenden Papieren fraglich erscheint und jene Abfälle von Abfallbesitzern, bei denen innerhalb der letzten fünf Jahre bei einer Überprüfung keine Übereinstimmung des angelieferten Abfalls mit den vorgenommenen Beurteilungen oder mit den begleitenden Papieren festgestellt wurde, besonders zu berücksichtigen.für alle anderen Abfälle, ausgenommen Abfälle, bei denen gemäß Paragraph 13, für die grundlegende Charakterisierung keine analytischen Untersuchungen erforderlich sind, 2% der Anlieferungen (dh. der Transporte zur Deponie), wobei die Identitätskontrollen möglichst gleichmäßig über das Jahr zu verteilen sind. Bei der Auswahl der Abfälle sind jene Abfälle, deren Übereinstimmung mit den vorgenommenen Beurteilungen oder mit den begleitenden Papieren fraglich erscheint und jene Abfälle von Abfallbesitzern, bei denen innerhalb der letzten fünf Jahre bei einer Überprüfung keine Übereinstimmung des angelieferten Abfalls mit den vorgenommenen Beurteilungen oder mit den begleitenden Papieren festgestellt wurde, besonders zu berücksichtigen.