Rückständen aus thermischen Prozessen, insbesondere für Rückstände, welche keinem relevanten Alterungsprozess unterliegen, für folgende Parameter einen höheren Grenzwert als den in Anhang 1 Tabelle 8 genannten Wert genehmigen; als Gehalte im Eluat darf folgender Wert nicht überschritten werden:
Abdampfrückstand: 100 000 mg/kg
Antimon: 2,1 mg/kg
Barium: 300 mg/kg
Blei: 30 mg/kg
Chrom gesamt: 20 mg/kg
Molybdän: 30 mg/kg
Selen: 1,5 mg/kg
Zink: 100 mg/kg,