(3)Absatz 3Für einen Kompartimentsabschnitt, in dem stark alkalische Rückstände aus thermischen Prozessen (pH-Wert größer 12) abgelagert werden, sind von der Behörde folgende auf den Einzelfall bezogene Überwachungsmaßnahmen vorzuschreiben:
Messung der Temperatur des Deponiekörpers in einer ausreichenden Anzahl von Tiefenprofilen zur Abschätzung der Wärmeentwicklung im Deponiekörper;
Überwachung der Gasentwicklung des Deponiekörpers, Ortung von Gasaustrittsstellen und Bestimmung der Zusammensetzung des Gases.
Art, Umfang, Häufigkeit und notwendige Dauer der Überwachungsmaßnahmen, einschließlich der Dokumentation, sind festzulegen.