Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
BVD-Verordnung 2007
Typ
V
§/Artikel/Anlage
§ 4
Inkrafttretensdatum
01.08.2007
Außerkrafttretensdatum
17.12.2010
Index
86/01 Veterinärrecht allgemein
Text
Untersuchungsstellen und Methoden
§ 4.
(1)Absatz einsDie Untersuchungen im Rahmen des Untersuchungsprogrammes zur Bekämpfung der BVD und der MD sind von einer der folgenden Untersuchungsstellen durchzuführen:
einer veterinärmedizinischen Untersuchungsstelle der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr.römisch eins Nr. 63/2002 oder
der Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Ehrental in Klagenfurt oder
einer Untersuchungsstelle, die hiezu gemäß § 5 berechtigt ist.
(2)Absatz 2Die Untersuchung der Proben hat nach geeigneten, dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechenden Labormethoden gemäß dem Anhang zu dieser Verordnung zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2011
Gesetzesnummer
20005403
Dokumentnummer
NOR40090415